verlässliche Öffnungszeit
| Grundschule: |
Montag - Freitag 07:00 - 12:30 Uhr nur für Klassen 3 und 4: Montag bis 13:25 Uhr |
| Hort: |
von 06:00 - 07:00 Uhr und von 12:30 - 17:00 Uhr |
Unterrichtszeiten, geändert ab 24.11.2025
| flexible Einlasszeit 07:00 - 07:20 Uhr (auch Frühstück möglich) | |
| 1. Stunde | 07:25 – 08:10 Uhr |
| Frühstückspause 08:10 - 08:25 Uhr | |
| 2. Stunde | 08:25 – 09:10 Uhr |
| Aktivpause 9:10 - 9:25 Uhr | |
| 3. Stunde | 09:30 – 10:15 Uhr |
| 4. Stunde | 10:25 – 11:10 Uhr |
| Pause im Raum (2. Frühstück o.ä.) 11:10 - 11:20 Uhr/ Beginn Schulspeisung Klassen 1 und 2 | |
| Aktivpause Schulhof alle Klassen: 11:20 - 11:40 Uhr / Beginn Schulspeisung Klassen 3 und 4 | |
| 5. Stunde | 11:45 - 12:30 Uhr |
| Achtung: nur montags für Klassen 3 und 4 | |
| 6. Stunde | 12:40 - 13:25 Uhr |
Klassenleitung im Schuljahr 2025/26
| Klasse 1a - Frau Zwanzig | Klasse 1b - Frau Zwinkau |
| Klasse 2a - Frau Pfannschmidt | Klasse 2b - Frau Bohne |
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Klasse 3a - Frau Weigelt |
Klasse 3b - Frau Heß |
| Klasse 4a - Frau Herling | Klasse 4b - Frau Meyer |
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Anfragen zu Hausaufgaben oder allgemeinen Belangen bezüglich Ihres Kindes richten Sie bitte ausschließlich über Mitteilungen im Hausaufgabenheft an den jeweiligen Fachlehrer. Das Sekretariat ist dazu nicht aussagefähig. |
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Sprechzeiten
| Schulsachbearbeiterin: | täglich von 7:25 - 12:00 Uhr telefonisch, Besuche nach Voranmeldung |
| Kollegium: |
Dienstag bis Donnerstag - ab 12:30 Uhr nach telefonischer Absprache |
Besucher sind verpflichtet, sich im Sekretariat anzumelden. Das Betreten des Schulgebäudes ist nur nach vorheriger Voranmeldung gestattet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass während der verlässlichen Öffnungszeit von 07:00 - 12:30 Uhr
bzw. Montag bis 13:20 Uhr zur Gewährung der Aufsichtspflicht laut Hausordnung
keine Elterngespräche mit dem Kollegium möglich sind.
In der Hausordnung ist festgelegt, dass die Kinder das Schulgebäude ohne Begleitung
betreten und verlassen.
Beschwerdemanagement (siehe Rubrik Schulprogramm)
Sorgeberechtigte, welche Anlass zur Beschwerde bezüglich Notengebung, Erziehungsmaßnahmen etc. haben, wenden sich bitte zunächst an
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1. unmittelbar betroffene/beteiligte Lehrkräfte oder Mitarbeiter zu Klärung des Sachverhaltes. |
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| Kommt es zu keiner Einigung, wenden Sie sich bitte an | |
| 2. die Schulleitung. | |
| Kann auch hier keine Einigung erzielt werden, wenden Sie sich bitte an | |
| 3. das Landesschulamt. | |
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Auch im Falle einer Beschwerde bitten wir um Beachtung der Hausordnung: Keine unangemeldeten Elternbesuche während des Schulbetriebes. Bitte in jedem Fall telefonische Terminvereinbarung. |
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Bei eingehenden Beschwerden wird zeitnah, aber nicht sofort und während des Schulbetriebes, ein Termin abgestimmt. Eingehende Beschwerden bei nicht unmittelbar betroffenen Personen werden zunächst immer an die unmittelbar betroffene Person übergeben. |
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Halbjahreszeugnisse in den Klassen 1 und 2
Uns erreichen immer wieder Anfragen, wann die Zeugnisse für kranke Schüler der SEP in der Schule abgeholt werden können.
Zur Erinnerung folgende Informationen aus den Elternversammlungen zu Beginn des Schuljahres/ während der Lernentwicklungsgespräche:
Wegfall der Halbjahreszeugnisse in der Schuleingangsphase – Durchführung von Lernentwicklungsgesprächen
In der Schuleingangsphase (Klassenstufe 1 und 2) werden an unserer Schule keine Halbjahreszeugnisse ausgestellt.
(Beschluss der Gesamtkonferenz vom 16.11.2022)
Grundlage hierfür sind die geltenden schulrechtlichen Bestimmungen des Landes Sachsen‑Anhalt, nach denen Schulen in der Schuleingangsphase Lernentwicklungsgespräche (LEG) anstelle eines Halbjahreszeugnisses durchführen können.
Das Lernentwicklungsgespräch bietet Ihrem Kind und Ihnen eine deutlich umfassendere, individuelle und dialogorientierte Rückmeldung über den Lernstand, die Lernfortschritte und die nächsten Entwicklungsschritte. Es ersetzt damit das Halbjahreszeugnis vollständig.
Im Gespräch werden gemeinsam
- die Lernentwicklung Ihres Kindes,
- seine Stärken und Lernbedarfe sowie
- konkrete Förder- und Lernziele
besprochen und schriftlich dokumentiert.
Mit diesem Verfahren erfüllen wir alle rechtlichen Vorgaben und stellen zugleich sicher, dass Sie eine transparente und aussagekräftige Rückmeldung zum Lernstand Ihres Kindes erhalten.

