verlässliche Öffnungszeit

Grundschule:

  Montag - Freitag 07:00 - 12:30 Uhr

  nur für Klassen 3 und 4:  Montag bis 13:25 Uhr 

Hort:

  von 06:00 - 07:00 Uhr und

  von 12:30 - 17:00 Uhr                                                     

Unterrichtszeiten, geändert ab 24.11.2025

flexible Einlasszeit  07:00 - 07:20 Uhr   (auch Frühstück möglich)                                                         
1. Stunde     07:25 – 08:10 Uhr                                                                                      
Frühstückspause 08:10 - 08:25 Uhr
2. Stunde     08:25 – 09:10 Uhr
Aktivpause  9:10 - 9:25 Uhr 
3. Stunde     09:30 – 10:15 Uhr
4. Stunde     10:25 – 11:10 Uhr
Pause  im Raum (2. Frühstück o.ä.)  11:10 - 11:20 Uhr/ Beginn Schulspeisung Klassen 1 und 2
Aktivpause Schulhof alle Klassen:  11:20 - 11:40 Uhr / Beginn Schulspeisung Klassen 3 und 4
5. Stunde     11:45 - 12:30 Uhr
 
Achtung:  nur montags für Klassen 3 und 4 
6. Stunde     12:40 - 13:25 Uhr

Klassenleitung im Schuljahr 2025/26

Klasse 1a - Frau Zwanzig Klasse 1b - Frau Zwinkau
Klasse 2a -  Frau Pfannschmidt Klasse 2b - Frau Bohne            

Klasse 3a - Frau Weigelt

Klasse 3b - Frau Heß
Klasse 4a - Frau Herling Klasse 4b - Frau Meyer

   

Anfragen zu Hausaufgaben oder allgemeinen Belangen bezüglich Ihres Kindes richten Sie bitte

ausschließlich über Mitteilungen im Hausaufgabenheft an den jeweiligen Fachlehrer. 

Das Sekretariat ist dazu nicht aussagefähig.

Sprechzeiten

Schulsachbearbeiterin: täglich von 7:25 - 12:00 Uhr telefonisch, Besuche nach Voranmeldung
Kollegium:

Dienstag bis Donnerstag   - ab 12:30 Uhr nach telefonischer Absprache               

 

Besucher sind verpflichtet, sich im Sekretariat anzumelden. Das Betreten des Schulgebäudes ist nur nach vorheriger Voranmeldung gestattet.

 

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass während der verlässlichen Öffnungszeit von 07:00 - 12:30 Uhr

bzw. Montag bis 13:20 Uhr zur Gewährung der Aufsichtspflicht laut Hausordnung

keine Elterngespräche mit dem Kollegium möglich sind.

 

In der Hausordnung ist festgelegt, dass die Kinder das Schulgebäude ohne Begleitung

betreten und verlassen.

Beschwerdemanagement (siehe Rubrik Schulprogramm)

Sorgeberechtigte, welche Anlass zur Beschwerde bezüglich Notengebung, Erziehungsmaßnahmen etc. haben, wenden sich bitte zunächst an

 

1. unmittelbar betroffene/beteiligte Lehrkräfte oder Mitarbeiter zu Klärung des Sachverhaltes.

   Kommt es zu keiner Einigung, wenden Sie sich bitte an
2. die Schulleitung.   
   Kann auch hier keine Einigung erzielt werden, wenden Sie sich bitte an
3. das Landesschulamt.
        

Auch im Falle einer Beschwerde bitten wir um Beachtung der Hausordnung: Keine unangemeldeten

Elternbesuche während des Schulbetriebes. Bitte in jedem Fall telefonische Terminvereinbarung.


Bei eingehenden Beschwerden wird zeitnah, aber nicht sofort und während des Schulbetriebes, ein Termin abgestimmt.

Eingehende Beschwerden bei nicht unmittelbar betroffenen Personen werden zunächst immer an die unmittelbar betroffene Person übergeben.

Halbjahreszeugnisse in den Klassen 1 und 2

Uns erreichen immer wieder Anfragen, wann die Zeugnisse für kranke Schüler der SEP in der Schule abgeholt werden können. 

Zur Erinnerung folgende Informationen aus den Elternversammlungen zu Beginn des Schuljahres/ während der Lernentwicklungsgespräche:

 

Wegfall der Halbjahreszeugnisse in der Schuleingangsphase – Durchführung von Lernentwicklungsgesprächen

In der Schuleingangsphase (Klassenstufe 1 und 2) werden an unserer Schule keine Halbjahreszeugnisse ausgestellt.

(Beschluss der Gesamtkonferenz vom 16.11.2022)

Grundlage hierfür sind die geltenden schulrechtlichen Bestimmungen des Landes Sachsen‑Anhalt, nach denen Schulen in der Schuleingangsphase Lernentwicklungsgespräche (LEG) anstelle eines Halbjahreszeugnisses durchführen können.

Das Lernentwicklungsgespräch bietet Ihrem Kind und Ihnen eine deutlich umfassendere, individuelle und dialogorientierte Rückmeldung über den Lernstand, die Lernfortschritte und die nächsten Entwicklungsschritte. Es ersetzt damit das Halbjahreszeugnis vollständig.

Im Gespräch werden gemeinsam 
- die Lernentwicklung Ihres Kindes, 
- seine Stärken und Lernbedarfe sowie 
- konkrete Förder- und Lernziele 
besprochen und schriftlich dokumentiert.


Mit diesem Verfahren erfüllen wir alle rechtlichen Vorgaben und stellen zugleich sicher, dass Sie eine transparente und aussagekräftige Rückmeldung zum Lernstand Ihres Kindes erhalten.

 




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