verlässliche Öffnungszeit
Grundschule: |
Montag - Freitag 6:55 - 12:25 Uhr nur für Klassen 3 und 4: Montag bis 13:15 Uhr |
Hort: |
von 06:00 - 07:00 Uhr und von 12:30 - 17:00 Uhr |
Klassenleitung im Schuljahr 2024/25
Klasse 1a (26 SuS) - Frau Pfannschmidt | Klasse 1b (25 SuS) - Frau Henkel |
Klasse 2a (20 SuS) - Frau Zwanzig | Klasse 2b (21 SuS) - Frau Zwinkau |
Klasse 3a (26 SuS) - Frau Herling |
Klasse 3b (26 SuS) - Frau Meyer |
Klasse 4a (23 SuS) - Frau Bohne | Klasse 4b (23 SuS) - Frau Heß |
Anfragen zu Hausaufgaben oder allgemeinen Belangen bezüglich Ihres Kindes richten Sie bitte ausschließlich über Mitteilungen im Hausaufgabenheft an den jeweiligen Fachlehrer. Das Sekretariat ist dazu nicht aussagefähig. |
Unterrichtszeiten
flexible Einlasszeit 07:00 - 07:20 Uhr (auch Frühstück möglich) | |
1. Stunde | 07:25 – 08:10 Uhr |
Frühstückspause 08:10 - 08:25 Uhr | |
2. Stunde | 08:25 – 09:10 Uhr |
Aktivpause 9:10 - 9:25 Uhr | |
3. Stunde | 09:25 – 10:10 Uhr |
4. Stunde | 10:15 – 11:00 Uhr |
Pause im Raum (2. Frühstück o.ä.) 11:00 - 11:15 Uhr/ Beginn Schulspeisung Klassen 1 und 2 | |
Aktivpause Schulhof alle Klassen: 11:15 - 11:35 Uhr / Beginn Schulspeisung Klassen 3 und 4 | |
5. Stunde | 11:40 - 12:25 Uhr |
Achtung: nur montags für Klassen 3 und 4 | |
6. Stunde | 12:30 - 13:15 Uhr |
Sprechzeiten
Schulsachbearbeiterin: | täglich von 7:00 - 11:00 Uhr telefonisch, Besuche nach Voranmeldung |
Kollegium: |
Dienstag bis Donnerstag - ab 12:30 Uhr nach telefonischer Absprache |
Besucher sind verpflichtet, sich im Sekretariat anzumelden. Das Betreten des Schulgebäudes ist nur nach vorheriger Voranmeldung gestattet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass während der verlässlichen Öffnungszeit von 07:00 - 12:30 Uhr
bzw. Montag bis 13:20 Uhr zur Gewährung der Aufsichtspflicht laut Hausordnung
keine Elterngespräche mit dem Kollegium möglich sind.
In der Hausordnung ist festgelegt, dass die Kinder das Schulgebäude ohne Begleitung
betreten und verlassen.
Beschwerdemanagement der Schule
Sorgeberechtigte, welche Anlass zur Beschwerde bezüglich Notengebung, Erziehungsmaßnahmen etc. haben, wenden sich bitte zunächst an
1. unmittelbar betroffene/beteiligte Lehrkräfte oder Mitarbeiter zu Klärung des Sachverhaltes. |
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Kommt es zu keiner Einigung, wenden Sie sich bitte an | |
2. die Schulleitung. | |
Kann auch hier keine Einigung erzielt werden, wenden Sie sich bitte an | |
3. das Landesschulamt. | |
Auch im Falle einer Beschwerde bitten wir um Beachtung der Hausordnung: Keine unangemeldeten Elternbesuche während des Schulbetriebes. Bitte in jedem Fall telefonische Terminvereinbarung. |
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Bei eingehenden Beschwerden wird zeitnah, aber nicht sofort und während des Schulbetriebes, ein Termin abgestimmt. Eingehenden Beschwerden bei nicht unmittelbar betroffenen Personen werden zunächst immer an die unmittelbar betroffene Person übergeben. |