verlässliche Öffnungszeit
Grundschule: |
Montag - Freitag 7:00 - 12:30 Uhr nur für Klassen 3 und 4: Montag bis 13:30 Uhr Angebot außerhalb der verlässlichen Öffnungszeit |
Hort: |
von 06:00 - 07:00 Uhr und von 12:30 - 17:00 Uhr |
Unterrichtszeiten
flexible Einlasszeit 07:00 - 07:20 Uhr (auch Frühstück möglich) | |
1. Stunde | 07:25 – 08:10 Uhr |
Frühstückspause 08:10 - 08:25 Uhr | |
2. Stunde | 08:25 – 09:10 Uhr |
Aktivpause 9:10 - 9:25 Uhr | |
3. Stunde | 09:25 – 10:10 Uhr |
4. Stunde | 10:15 – 11:00 Uhr |
Essen und Aktivpause 11:00 - 11:30 Uhr | |
5. Stunde | 11:35 - 12:20 Uhr |
flexibler Ausklang | 12:20 - 12:30 Uhr |
Achtung: nur montags für Klassen 3 und 4 oder Förderunterrricht für einzelne Schüler und Schülerinnen | |
6. Stunde | 12:30 - 13:15 Uhr |
Klassenleiter im Schuljahr 2023/24
Klasse 1a - Frau Zwanzig | Klasse 1b - Frau Zwinkau | |
Klasse 2a - Frau Walther | Klasse 2b - Frau Brückner | Klasse 1c - Frau Herling |
Klasse 3a - Frau Bohne |
Klasse 3b - Frau Heß | |
Klasse 4a - Frau Henkel | Klasse 4b - Frau Dietrich | |
Anfragen zu Hausaufgaben oder allgemeinen Belangen bezüglich Ihres Kindes richten Sie bitte ausschließlich über Mitteilungen im Hausaufgabenheft an den jeweiligen Fachlehrer. Das Sekretariat ist dazu nicht aussagefähig. |
Sprechzeiten
Sekretärin: | täglich von 7:30 - 11:45 Uhr telefonisch, Besuche nach Voranmeldung |
Kollegium: |
Montag - ab 13:20 Uhr nach telefonischer Absprache Dienstag bis Donnerstag - ab 12:30 Uhr nach telefonischer Absprache |
Besucher sind verpflichtet, sich im Sekretariat anzumelden. Das Betreten des Schulgebäudes ist nur nach vorheriger Voranmeldung gestattet.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass während der verlässlichen Öffnungszeit von 07:00 - 12:30 Uhr
bzw. Montag bis 13:20 Uhr zur Gewährung der Aufsichtspflicht laut Hausordnung
keine Elterngespräche mit dem Kollegium möglich sind.
In der Hausordnung ist festgelegt, dass die Kinder das Schulgebäude ohne Begleitung
betreten und verlassen.
Beschwerdemanagement der Schule
Sorgeberechtigte, welche Anlass zur Beschwerde bezüglich Notengebung, Erziehungsmaßnahmen etc. haben, wenden sich bitte zunächst an
1. unmittelbar betroffene/beteiligte Lehrkräfte oder Mitarbeiter zu Klärung des Sachverhaltes. |
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Kommt es zu keiner Einigung, wenden Sie sich bitte an | |
2. die Schulleitung. | |
Kann auch hier keine Einigung erzielt werden, wenden Sie sich bitte an | |
3. das Landesschulamt. | |
Auch im Falle einer Beschwerde bitten wir um Beachtung der Hausordnung: Keine unangemeldeten Elternbesuche während des Schulbetriebes. Bitte in jedem Fall telefonische Terminvereinbarung. |
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Bei eingehenden Beschwerden wird zeitnah, aber nicht sofort und während des Schulbetriebes, ein Termin abgestimmt. Eingehenden Beschwerden bei nicht unmittelbar betroffenen Personen werden zunächst immer an die unmittelbar betroffene Person übergeben. |