Termine für die künftigen 1. Klassen (Einschüler Schuljahr 2024/25):

20.11.23 15:00 Uhr Begegnungstag / Elternversammlung
04.03.24 15:00 Uhr Begegnungstag
13.05.24 17:00 - 18:00 Uhr Elternversammlung
03.06.24 14:30 - 15:15 Uhr Begegnungstag im künftigen Klassenverband
01.08.24 11:00 bis 12:00 Uhr - Sprechstunde der Klassenleiter, Möglichkeit zur Abgabe von Schulbüchern o.ä.
03.08.24

Einschulung 10:00 - 11:00 Uhr alle Klassen, genaue Informationen zum Ablauf am 13.05.24 zur Elternversammlung,

bitte beachten: "Einschulungsstunde" mit den Kindern im Klassenverband im jeweiligen Klassenraum,

Aufnahme mit Übergabe der Zuckertüten ab 10:45 Uhr im Außenbereich der Schule

05.08.24

1. Schultag

 

Diese Termine mit weiteren Angaben gehen Ihnen auch auf dem Postweg zu. (Absendung der Briefe am 22.04.2023)

Die Aufteilung der einzelnen Klassen ist erst im Mai zur Elternversammlung abgeschlossen, vorher können diesbezüglich keine Auskünfte erteilt werden.

 

aktualisiert: 11.03.2024

Elternratgeber vor Schulstart

Der Elternratgeber vom Landkreis Mansfeld-Südharz beantwortet viele Fragen und bietet hifreiche Tipps

zur Vorbereitung auf die Schule.

 

elternratgeber_schulstart.pdf

 

Elternbrief vom Landeselternrat zu Mitwirkungsgremien

 

einschueler_elternbrief_mitwirkungsgremien.pdf

 

Hinweise vor Schulstart

 

einschulung_ua_de_2023_.pdf

 

einschulung_ua_ukr._2023_.pdf

Häufig gestellte Fragen und Antworten:

 

Frage:

Kommen alle Kinder einer Kita oder eines Ortes auch in eine Klasse? Können wir Einfluss auf die Klassenbildung nehmen?


Antwort:

Die Klasseneinteilung liegt ausschließlich im Ermessen der Schule.

Es sollen möglichst heterogene Gruppen gebildet werden, mit annährend gleicher Anzahl von Jungen und Mädchen und unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Lernvoraussetzungen. Dadurch kommt es auch zu einer Vermischung der Kitakinder - die Kinder knüpfen neue Sozialkontakte innerhalb der Lerngruppe und Hauskinder werden leichter integriert.

Durch die verlässliche Öffnungszeit beginnt und endet der Unterricht für alle Kinder zeitgleich, so dass unabhängig von der Klassenzugehörigkeit Fahrgemeinschaft etc. gebildet werden können.

 


Frage:  

Wann wird die künftige Klassenlehrerin oder der künftige Klassenlehrer bekannt gegeben?


Antwort:

Personelle Entscheidungen werden erst mit Beginn des Schuljahres gefällt. Die Bekanntgabe des Klassenleiters / der Klassenleiterin erfolgt zur Einschulung.

 

Frage:

Ist die Teilnahme am Ethik- oder Religionsunterricht an eine bestimmte Klasse gebunden?


Antwort:

Nein.

 

 

Information zur Impfpflicht gegen Masern

Gemäß des Gesetzes zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention vom 10.02.2020 und unter Berücksichtigung der damit verbundenen Änderung des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen gilt ab dem 01.03.2020 in Gemeinschaftseinrichtungen eine generelle Impfpflicht gegen Masern.

Somit betrifft dies auch uns als Grundschule. Für alle Schülerinnen und Schüler, welche bereits vor dem 01.03.2020 in unserer Schule angemeldet sind, gilt eine Übergangsregelung zur Erbringung des Nachweises über die Masernimpfung oder eine Immunität bis zum 31.07.2021.

Für Kinder, welche nach dem 01.03.2020 aufgenommen werden, muss dieser Nachweis sofort mit der Anmeldung erbracht werden.

Für die Einschüler 2022 heißt das, dass der Nachweis vor Einschulung erbracht werden muss.

 

Das Ministerium für Bildung stimmt derzeit die Regelungen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes im schulischen Bereich mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration und dem Landesschulamt ab.

 

Vorsorglich weise ich schon jetzt darauf hin, die o.g. Nachweise bereit zu halten, den Impfstatus zu prüfen bzw. gegebenenfalls noch fehlende Impfungen nachzuholen.

 

Genauere Informationen erhalten Sie nach Bekanntgabe der Richtlinien durch die o.g. Gremien.

 

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit

 

K. Herling

Rektorin

Information Schulspeisung

Die Anmeldung der Schulspeisung liegt in Verantwortung der Eltern. Unsere Schule wird von der Volksküche Eisleben beliefert. 

Sollte für Ihr Kind über die Kita schon ein Vertrag bestehen, brauchen Sie nur für die Schule ummelden.

Ansonsten ist bei Bedarf ein Vertragsabschluss nötig.

 

Formular der Volksküche zum Vertragsabschluss   Neuanmeldung 

 

03.05.2021

Hinweise vom Hort für Einschüler 2023

Der Hort ist eine eigenständige Einrichtung und verwaltungstechnisch von der Schule getrennt. Alle Belange den Hort betreffend können nicht mit der Schule geklärt werden.

 

Der Antrag für einen Hortplatz sollte bis Februar 2022 beim Jugendamt gestellt werden. Ansprechpartner ist Frau Höroldt, Haus 3 - Zimmer 5 in Eisleben, Lindenallee 56. (Telefon 03464-5353484)




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