Termine für die künftigen 1. Klassen (Einschüler Schuljahr 2025/26):

18.11.24 15:00 Uhr Begegnungstag / Elternversammlung                                          
24.03.2025 14:30 Uhr / 2. Begegnungstag
12.05.2025 14:30 Uhr / 3. Begegnungstag   entfällt
20.05.2025 17:00 Uhr Elternversammlung 
09.08.25

10:30 - 11:30 Uhr / Einschulung - siehe auch Rubrik Termine

11.08.25

1. Schultag

 

Diese Termine mit weiteren Angaben gehen Ihnen auch auf dem Postweg zu.

Häufig gestellte Fragen und Antworten:

 

Frage:

Kommen alle Kinder einer Kita oder eines Ortes auch in eine Klasse? Können Eltern Einfluss auf die Klassenbildung nehmen?


Antwort:

 

Uns ist bewusst, wie wichtig es Ihnen ist, dass sich Ihr Kind in seiner neuen Klasse wohlfühlt. Aus diesem Grund wird die Klassenzusammensetzung mit viel Sorgfalt, Fachkenntnis und unter Berücksichtigung zahlreicher pädagogischer Aspekte vorgenommen.

 

Dabei spielen viele Faktoren eine Rolle – unter anderem eine ausgewogene Verteilung der Kinder nach Geschlecht, Leistungsstand, sozialen Kompetenzen sowie individuellen Förderbedarfen. Ziel ist es, stabile und lernförderliche Klassengemeinschaften zu bilden, in denen alle Kinder bestmöglich unterstützt und gefördert werden können.

 

Wir bitten um Verständnis, dass wir aus Gründen der Fairness und Transparenz bei der Klassenbildung keine individuellen Wünsche zur Zusammenstellung berücksichtigen können – auch wenn wir gut nachvollziehen können, dass der Wunsch nach bestimmten Freundschaften oder vertrauten Gesichtern groß ist.

 

Sollten Sie Hinweise haben, die für das Wohl Ihres Kindes in besonderer Weise bedeutsam sind (z. B. im Hinblick auf besondere Bedürfnisse oder Belastungen), sprechen Sie uns bitte gern an. Wir gehen mit solchen Informationen selbstverständlich verantwortungsvoll um und prüfen sorgfältig, inwieweit sie in die Planung einfließen können.

 

Bitte haben Sie Vertrauen in unsere Erfahrung und in den pädagogischen Prozess – wir tun alles dafür, dass sich alle Kinder gut in ihrer neuen Klassengemeinschaft einfinden und schnell wohlfühlen.

 

Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Unterstützung!

 


Frage:  

Wann wird die künftige Klassenlehrerin oder der künftige Klassenlehrer bekannt gegeben?


Antwort:

Personelle Entscheidungen werden erst mit Beginn des Schuljahres gefällt. Die Bekanntgabe des Klassenleiters / der Klassenleiterin erfolgt spätestens in der 2. Unterrichtswoche nach Einschulung.

 

 

Frage:

Ist die Teilnahme am Ethik- oder Religionsunterricht an eine bestimmte Klasse gebunden?


Antwort:

Nein.

 

 

Elternratgeber vor Schulstart

Der Elternratgeber vom Landkreis Mansfeld-Südharz beantwortet viele Fragen und bietet hifreiche Tipps

zur Vorbereitung auf die Schule.

 

elternratgeber_schulstart.pdf

 

Elternbrief vom Landeselternrat zu Mitwirkungsgremien

 

einschueler_elternbrief_mitwirkungsgremien.pdf

 

Hinweise vor Schulstart

 

einschulung_ua_de_2023_.pdf

 

einschulung_ua_ukr._2023_.pdf

Information zur Impfpflicht gegen Masern

Gemäß des Gesetzes zum Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention vom 10.02.2020 und unter Berücksichtigung der damit verbundenen Änderung des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten bei Menschen gilt ab dem 01.03.2020 in Gemeinschaftseinrichtungen eine generelle Impfpflicht gegen Masern.

Somit betrifft dies auch uns als Grundschule. Für alle Schülerinnen und Schüler, welche bereits vor dem 01.03.2020 in unserer Schule angemeldet sind, gilt eine Übergangsregelung zur Erbringung des Nachweises über die Masernimpfung oder eine Immunität bis zum 31.07.2021.

Für Kinder, welche nach dem 01.03.2020 aufgenommen werden, muss dieser Nachweis sofort mit der Anmeldung erbracht werden.

Für die Einschüler 2022 heißt das, dass der Nachweis vor Einschulung erbracht werden muss.

 

Das Ministerium für Bildung stimmt derzeit die Regelungen zur Umsetzung des Masernschutzgesetzes im schulischen Bereich mit dem Ministerium für Arbeit, Soziales und Integration und dem Landesschulamt ab.

 

Vorsorglich weise ich schon jetzt darauf hin, die o.g. Nachweise bereit zu halten, den Impfstatus zu prüfen bzw. gegebenenfalls noch fehlende Impfungen nachzuholen.

 

Genauere Informationen erhalten Sie nach Bekanntgabe der Richtlinien durch die o.g. Gremien.

 

Vielen Dank für Ihre Mitarbeit

 

K. Herling

Rektorin

Information Schulspeisung

Die Anmeldung der Schulspeisung liegt in Verantwortung der Eltern. Unsere Schule wird von der Volksküche Eisleben beliefert. 

Sollte für Ihr Kind über die Kita schon ein Vertrag bestehen, brauchen Sie nur für die Schule ummelden.

Ansonsten ist bei Bedarf ein Vertragsabschluss nötig.

 

Formular der Volksküche zum Vertragsabschluss   Neuanmeldung 

 

03.05.2021

Hinweise vom Hort für Einschüler 2023

Der Hort ist eine eigenständige Einrichtung und verwaltungstechnisch von der Schule getrennt. Alle Belange den Hort betreffend können nicht mit der Schule geklärt werden.

 

Der Antrag für einen Hortplatz sollte bis Februar 2022 beim Jugendamt gestellt werden. Ansprechpartner ist Frau Höroldt, Haus 3 - Zimmer 5 in Eisleben, Lindenallee 56. (Telefon 03464-5353484)




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