Ergänzende Schullaufbahnberatung ab Klasse 3
In den hier aufgeführten Dateien finden Sie den Ablauf sowie die Termine des Verfahrens für das
Schuljahr 2025/26
flyer_schullaufbahnberatung.pdf
Lizenzen & Quellen
- flyer_schullaufbahnberatung.pdf
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Informationen an die Eltern der 4.Klassen
Gemäß Rd.Erl. des MB vom 09.07.2024 gilt das Verfahren zur Eignungsfeststellung für den Übergang zum Gymnasium nach dem 4. Schuljahrgang.
Dazu sind folgende Abläufe zu beachten:
* Ausgabe der Befragungsbögen (Formblatt 1c) zur Erfassung des Wunsches zum Besuch der
weiterführenden Schule an die Personensorgeberechtigten
* Nach Rückgabe gibt der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin eine vorläufige Empfehlung zum Besuch der
weiterführenden Schule an die Personensorgeberechtigten.
* Besteht eine Differenz zwischen dem Wunsch der Personensorgeberechtigten und der vorläufigen
Empfehlung der Grundschule, erfolgt eine Teilnahme des Kindes am Eignungsfeststellungsverfahren.
* Die Personensorgeberechtigten nehmen dies zur Kenntnis und melden ihr Kind verbindlich zur
Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) an.
Termine für das Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) im Schuljahr 2025/2026
bis 27.06.2025 - Beratung und Information zur Schullaufbahn und der ergänzenden Beratung (erfolgte
bereits im August 2024)
bis 22.08.2025 - Abfrage zur vorläufigen Wahl der Schulform nach einer erneuten Beratung durch die
Schule
bis 26.09.2025 - Rückmeldung der Schule an die Eltern zur vorläufigen Schullaufbahnempfehlung
bis 02.10.2025 - Rückgabe des Formulars an die Schule, evtl. Anmeldung zur Teilnahme am EFV
am 04.11.2025 - schriftliche Arbeit im Fach Deutsch (1x 45 min)
am 06.11.2025 - schriftliche Arbeit im Fach Mathematik (1x 45 min)
am 22.11.2025 - mündliche Testung (2x 45 min) an einem ausgewählten Stützpunkt- Gymnasium
mit anschließendem Auswertungsgespräch mit den Personensorgeberechtigten
bis Januar 2026 - Information über das Ergebnis der Eignungsfeststellung an die Personensorgeberechtigten
und Grundschulen
Januar/ Februar 2026 - Ausgabe der endgültigen Schullaufbahnempfehlung der Grundschulen
Februar 2026 - Rückgabe der Schullaufbahnerklärungen durch die Personensorgeberechtigten zur
Anmeldung an die weiterführenden Schulen
* Dabei dürfen die Personensorgeberechtigten auch bei dem Ergebnis der "Nicht- Eignung"
an ihrerm Wunsch festhalten
weitere Informationen:

handreichung_schullaufbahnentscheidung_gs_(003).pdf erstellt vom Martin-Luther-Gymnasium Lutherstadt Eisleben
Lizenzen & Quellen
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