Ergänzende Schullaufbahnberatung ab Klasse 3

In den hier aufgeführten Dateien finden Sie den Ablauf sowie die Termine des Verfahrens für das 

Schuljahr 2025/26



flyer_schullaufbahnberatung.pdf


kompetenzeinschaetzungsbogen.pdf

Lizenzen & Quellen

Informationen an die Eltern der 4.Klassen

Gemäß Rd.Erl. des MB vom 09.07.2024 gilt das Verfahren zur Eignungsfeststellung für den Übergang zum Gymnasium nach dem 4. Schuljahrgang.

 

Dazu sind folgende Abläufe zu beachten:

 

*  Ausgabe der Befragungsbögen (Formblatt 1c) zur Erfassung des Wunsches zum Besuch der

    weiterführenden Schule an die Personensorgeberechtigten

 

*  Nach Rückgabe gibt der Klassenlehrer/ die Klassenlehrerin eine vorläufige Empfehlung zum Besuch der

    weiterführenden Schule an die Personensorgeberechtigten.

 

*  Besteht eine Differenz zwischen dem Wunsch der Personensorgeberechtigten und der vorläufigen

    Empfehlung der Grundschule, erfolgt eine Teilnahme des Kindes am Eignungsfeststellungsverfahren.

 

*  Die Personensorgeberechtigten nehmen dies zur Kenntnis und melden ihr Kind verbindlich zur

   Teilnahme am Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) an.

 


Termine für das Eignungsfeststellungsverfahren (EFV) im Schuljahr 2025/2026

 

 bis 27.06.2025 - Beratung und Information zur Schullaufbahn und der ergänzenden Beratung (erfolgte

                         bereits im August 2024)

 

bis 22.08.2025 - Abfrage zur vorläufigen Wahl der Schulform nach einer erneuten Beratung durch die

                         Schule

 

bis 26.09.2025 -  Rückmeldung der Schule an die Eltern zur vorläufigen Schullaufbahnempfehlung

 

bis 02.10.2025  - Rückgabe des Formulars an die Schule, evtl. Anmeldung zur Teilnahme am EFV

 

am 04.11.2025 - schriftliche Arbeit im Fach Deutsch (1x 45 min)

 

am 06.11.2025 - schriftliche Arbeit im Fach Mathematik (1x 45 min)

 

am 22.11.2025 - mündliche Testung (2x 45 min) an einem ausgewählten Stützpunkt- Gymnasium

                         mit anschließendem Auswertungsgespräch mit den Personensorgeberechtigten

 

bis Januar 2026 - Information über das Ergebnis der Eignungsfeststellung an die Personensorgeberechtigten

                         und Grundschulen

 

Januar/ Februar 2026 - Ausgabe der endgültigen Schullaufbahnempfehlung der Grundschulen

 

Februar 2026  - Rückgabe der Schullaufbahnerklärungen durch die Personensorgeberechtigten zur

                       Anmeldung an die weiterführenden Schulen

                       * Dabei dürfen die Personensorgeberechtigten auch bei dem Ergebnis der "Nicht- Eignung"

                          an ihrerm Wunsch festhalten

 

weitere Informationen:

flyer_a.png

 

handreichung_schullaufbahnentscheidung_gs_(003).pdf  erstellt vom Martin-Luther-Gymnasium Lutherstadt Eisleben

 

 

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